Privatpersonen, nicht für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen.
Der Umweltbonus kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nachträglich ausgezahlt wird.
Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgen. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass das Fahrzeug über eine ausreichende elektrische Reichweite verfügt und den Vorgaben des BAFA entspricht.
Weitere Informationen zur Förderung von Elektrofahrzeugen finden Sie auf der Website des BAFA.