Bei einer Auffangraumsanierung durch eine Fachfirma nach § 19I WHG muß der Tank angehoben werden und auch unter dem Tank komplett gestrichen werden
Der Auffangraum muß wenn nötig, dreifach gestrichen werden, so das es an Hand von Absätzen in drei
Farbtönen ( Grau-Rot-Grau ) für den TÜV bzw. bei der nächsten Abnahme der Öltankanlage ersichtlich ist.