LAU - Wannen für wassergefährdende Stoffe nach Wasserhaushaltsgesetz WHG
Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe sind nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 und StaWaR mit bestimmten Mindestanforderungen bei der Materialgüte und Schweiß-Qualität herzustellen. Die Herstellung darf nur durch zugelassene und zertifizierte Unternehmen erfolgen, deren Zulassung mit dem Ü-Zeichen dokumentiert wird. (Zertifizierung)
Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe unterliegen gemäß Wasserhaushaltsgesetz der Kennzeichnungspflicht sowie der Prüfpflicht.