Die Vorgaben bzw. Ablauf einer Überprüfung einer Blitzschutzanlage ist gemäß VDE 0185-305-3:2006-10 beschrieben. Weitere Details können anhand VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 entnommen werden. Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach Abschnitt 7 in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist von einer Blitzschutz-Fachkraft vorzunehmen. Blitzschutzanlagen sollten, auch nach der Abnahmeprüfung, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, um eventuelle Mängel festzustellen und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und das Besichtigen und Messen des Blitzschutzsystems. Die Tabelle zeigt die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen.
Unsere Leistungen:
Blitzschutzanlagenbau
| Blitzschutztechnik | Überspannungsschutz | Ableitungsanlagen | Erdungsanlagen | Photovoltaik | Elektrotechnik
Wir bauen Blitzschutzanlagen für:
Solarparks | Industrieanlagen | Chemiebetriebe | Kirchen | Krankenhäuser | Einfamilienhäuser | Kindergärten und Schulen | Pflegeheime| u.v.m
Unsere Kunden sind unter anderen:
Elektrofirmen | Bauunternehmen | Dachdeckerbetriebe | Chemiebetriebe | Stadtverwaltungen | Öffentliche Einrichtungen | Firmenkunden | Privatkunden
Ein paar unserer Referenzprojekte sind:
Q–Cells Thalheim | Windkraftanlagen in Deutschland/ Polen | Stickstoffwerke Piesteritz | PCI Wittenberg | Photovoltaik Anlagen | Krankenhäuser | Einfamilienhäuser | Neubau Campus Wittenberg