Diese Treppen werden in Anlehnung an die DIN EN ISO 14122 gefertigt. Aluminium-Industrietreppen sind nicht für Wohnzwecke nach DIN 18065 verwendbar. Industrietreppen müssen mindestens einen Handlauf
Bei einer Treppenlaufbreite gleich oder größer als 1200 mm müssen zwei Handläufe vorhanden sein.
Den zweiten Handlauf bieten wir jeweils gegen Mehrpreis an. Der Serienumfang beinhaltet einen Handlauf. Handläufe liegen stets lose bei.
Bei einer Aufstiegshöhe von mehr als 500 mm und einem seitlichen Spalt neben der Treppenwange von mehr als 200 mm ist auf dieser Seite der Treppe ein Geländer als Schutz anzubringen.
Bei Durchgängen durch ein Geländer ist eine selbstschließende Durchgangssperre, bestehend aus Handlauf und Knieleiste in selber Höhe wie das Geländer erforderlich. Durchgangssperren müssen in Richtung Arbeitsebene öffnen und gegen einen festen Anschlag schließen.
Zulässige Belastung: 1,5 kN/m².