Besonderheiten im Vertrag
Notwendige Voraussetzung hierbei ist ein Zählwerk, über das man den Verbrauch auslesen kann – entweder vom Händler vor Ort oder mittels Fernwartung.
Diese Einheit kann vom Händler beliebig aus den Komponenten Service, Dienstleistung und Verbrauchsmaterial zusammengesetzt werden und, gemeinsam mit der Amortisation des Objektes, in einer Rate im Einheitenvertrag abgebildet werden.