Der Deutsche Bundestag hat die Regelungen zum Steuerabzug von Handwerkerleistungen verabschiedet. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: "Mit Malerarbeiten Steuern sparen".
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Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B.
Innenrenovierung Ihrer Wohnräume (Farbgestaltung, Tapezieren, Bodenbelagsarbeiten)
Wärmedämmung / Trockenbau
Fassaden- und Fensteranstrich