Decken- oder Hängekrane verfahren nicht auf den Kranbahnträgern sondern darunter. Hierzu sind die Kopfträger mit sogenannter Unterflanschfahrwerken versehen, die direkt auf dem Unterflanschen der Bahnträger verfahren.
Hängekrane erlauben konstruktionsbedingt eine Brückenausführung mit Kragarmen zu einer oder zu beiden Seiten.