Neues von der EEG-Clearingstelle: Die Photovoltaik-Anlagen unterliegen nicht der Pflicht zum Einbau von Fernwirkeinrichtungen nach §6 Nr. 1 des EEG 2009 m,it Leistungsreduktion wenn das das EVU will. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2009) ist bei PV-Anlagen jedes PV-Modul eine Anlage. Damit unterliegen PV-Anlagen derzeit nicht dieser Pflicht. Wer hätte bei einer Leistungsreduktion den Ertragsausfall bezahlt? Die EVU`s. Einfach abschalten wie bei den Windkraftanlagen? Ich begrüße dies Änderung vom EEG. Quelle Bericht vom DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnen Energie e. V.
Änderung in Italien der Solarförderung bedingt durch den Schnellen Zubau weniger in Hausanlagen sondern in große Solarparks die besonders für Investoren interessant sind. So wie es ausschaut wird der Markt bzw . der Zubau auf 8 Giga Watt begrenzt. Deshalb ist es für die Politiker leichter das Ganze zu ändern. Es ist kein gewachsener Markt wie in Deutschland der sich seit 2003 gewachsen ist. Dezentrale Stromversorgung ist Wichtig die Solarparks bringen die gleichen Probleme wie die alten Kraftwerke schlecht regelbar. Und weit weg von den Verbrauchern. Mit sonnigen Grüßen aus dem Umland von München Sepp
Beratung für Erneuerbare Energien: Photovoltaik / Solar / BHKW / Gülle - Biogasanlagen. Quelle Artikel der Solar Zeitung Photon
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