sind nur im Brandfall und bei Wartungen in Betrieb. Wenn das Löschwasser lange in den Anlagen stagniert, kann es verkeimen. Dies wäre für das Trinkwasser hygienisch bedenklich; dessen Qualität hat oberste Priorität (DIN 1988). Daher muss Löschwasser konsequent vom Trinkwasser getrennt werden (DIN 14462).
Löschwasseranlagen dürfen aus diesem Grund nur mit geeigneten Löschwasserübergabestellen (LWÜ) an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Die Betreiber und Errichter der Anlagen sind hier in der Pflicht.
Unsere Fachplaner und Sachverständigen unterstützen Sie gerne bei der konzeptionellen Planung und Umsetzung der hygienischen Trennung nach den anerkannten Regeln der Technik.