Durch die Teilnahme an der Beförderung gefährlicher Güter sind Sie als Unternehmer zur Zeit durch das Gesetz zwangsläufig in die Position des Gefahrgutbeauftragten mit allen rechtlichen Konsequenzen gestellt! Durch die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten können Sie die Verantwortlichkeiten vollständig übertragen.
Neben einer dauerhaften Betreuung als Gefahrgutbeauftragter, erstellen wir als Projektarbeit Organisations- und Sicherheitskonzepte sowie die notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Verfahrensanweisungen zum sicheren Umgang mit Gefahrgütern.
Damit Sie Ihre Gefahrguttransporte rechtskonform und sicher durchführen können, stehen wir Ihnen in allen Fragen zum Gefahrgutrecht zur Verfügung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Schulung der besonders beauftragten Personen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung.