Im Sinne einer ständig wachsenden Eigenverantwortung für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung wurde mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes der Unternehmer dazu verpflichtet, für seine Beschäftigten eine Beurteilung aller auf sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten einwirkenden Gefährdungen und Belastungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zur Abwendung und Minimierung festzulegen. Im praktischen Alltag wird aus dieser Gefährdungs-/Belastungsbeurteilung nur allzu schnell ein mit Hilfe vorgefertigter Checklisten erstelltes Dokument, dass nach einmaliger Erstellung ungenutzt im Unternehmen besteht und keinerlei Rechtssicherheit bietet. Nicht so bei uns!