Obwohl die DSGVO keine grundsätzlichen Änderungen bei den Maßstäben für die Verarbeitung personenbezogener Daten setzt, ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Dies betrifft insbesondere die Vertragsgestaltung mit Cloud-Providern. Die Prinzipien für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten bleiben zwar grundsätzlich die gleichen, jedoch hat sich die Rechtsgrundlage erheblich geändert. Dies betrifft vor allem die Höhe des Bußgeldes bei Verstößen gegen die DSGVO. So beträgt die maximale Geldbuße bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, in Abhängigkeit davon, welcher Wert höher ist.