Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) des BMF schreibt vor, dass jeder Barbeleg ab 01.04.2017 digital signiert werden muss. Dazu dürfen ausschließlich Zertifikate von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern verwendet werden.
Das Registrierkassen-Zertifikat von A-Trust entspricht allen gesetzlichen Bestimmungen.
Die damit erstellten Signaturen basieren auf einem gesetzeskonformen Verfahren unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit.