Als Betreiber einer Hebeanlage oder eines Abscheiders sind Sie durch Normen verpflichtet, bestimmte Wartungsintervalle einzuhalten. Um Sie bei der Erfüllung dieser Vorschriften zu unterstützen, bietet die KESSEL AG im Rahmen ihrer Serviceleistungen auch die Unterstützung bei Wartungen an. Im KESSEL Wartungsvertrag sind alle bei der Wartung anfallenden Leistungen inbegriffen. Nur wenn die gesetzlich vorgegebenen Zeitintervalle eingehalten werden, bleibt der Anspruch auf Gewährleistung erhalten. Bei Nichteinhaltung vorgesehener Wartungsintervalle kann ein Verlust des Versicherungsschutzes drohen.