Die Förderung von stationären Kälte- und Klimaanlagen umfasst im Einzelnen folgende Tatbestände: Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme; Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) einschließlich Kühlmöbel; Ab- und Adsorptionsanlagen; Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung bzw. mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern; Kombinationen aus Sorptions- und Kompressionsanlagen; Komponenten und Systeme wie Tiefkühl-(TK)-Stufen, Luftkühler, Rückkühler, thermische Speicher sowie Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen;