Im Juni 2015 wurde den Verbrauchern mit der Verkündung des BGH-Urteils ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Bestellung von Heizöl eingerichtet – mit schwerwiegenden Folgen für den Heizölhandel. Diese Folgen, die sich aus dem gegenteiligen BGH-Grundsatzurteil ergaben, konnten nun korrigiert werden.
Laut § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB haben Verbraucher beim Heizölkauf nun nicht länger das Recht, die Ware oder Bestellung nach Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrags (Fernabsatz-Vertrag) zu widerrufen.