Seit dem 1.1.2017 müssen sich Unternehmen selbst darum kümmern, direkt mit dem Übertragungsnetzbetreiber abzurechnen.
Wir unterstützen Sie punktuell oder vollumfänglich bei der Abwicklung zur Abrechnung Ihrer EEG-Umlage und KWK-Umlage. Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten, so dass Sie alle erforderlichen Pflichten fristgerecht und gemäß den gesetzlichen Regelungen entsprechend erfüllen:
- Anmeldung bei der BNetzA
- Registrierung beim Online-Portal des zuständigen Netzbetreibers
- Fristgerechte Meldung der monatlichen Prognosemengen
- Prüfung der Rechnung vom ÜNB (Abschlagsrechnung sowie Jahresrechnung)
- Aufbereitung und Erstellung der Unterlagen für die Testierung zur Vorbereitung der Jahresmeldung
- Fristgerechte Jahresmeldung