Gefahrstoffe
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„Auch Gefährliches benötigt Schutz.“ Der Einsatz von verschiedensten Betriebs- Hilfs- und Wirkstoffen wie z.B. Kühlschmierstoffen, Lösemittel, Lacken und Farben, Reiniger, Essenzen und pharmazeutische Wirkstoffe, Kleber, Öle, Kraftstoffe usw. sind in der heutigen Industrie nicht mehr wegzudenken. Alle diese Stoffe sind in der Regel „Gefahrstoffe“ und bedürfen einer besonderen Beachtung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Der Gesetzgeber hat hierzu die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erlassen. Die Gefahrstoffverordnung gilt für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen und dient zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen Ihrer Gesundheit und Sicherheit. Erstellung und Pflege eines aktuellen Gefahrstoffverzeichnisses Gefahrstoffmanagement mittels SOP Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen Erstellung von Betriebsanweisungen Die Nichterfüllung von relevanten rechtlichen Vorgaben aus der Gefahrstoffverordnung wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dabei ist zu beachten, dass bereits bei einer Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Überlassen Sie uns ihr Gefahrstoffmanagement – so haben sie den Rücken frei „für erfolgreiche Betriebsführung“ Vier wichtige Punkte müssen die Verantwortlichen planen, organisieren und durchführen lassen: Gefahrstoffverzeichnis
 Für alle Gefahrstoffe gemäß § 6 Abs. 10 hat der Unternehmer ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Organisation des Gefahrstoffmanagements mittels SOP (Standard Operating Procedure) Das Arbeitsschutzrecht sieht vor, hier insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, dass der Unternehmer eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation schaffen muss. Es bietet es sich an, Teile der Arbeitsschutzorganisation in einer SOP zu regeln. Gefährdungsbeurteilungen Arbeiten mit Gefahrstoffen müssen gut geplant und hinsichtlich der Gefährdungen beurteilt werden. Aus diesen Gefährdungsbeurteilungen müssen sich alle notwendigen Schutzmaßnahmen ableiten lassen. Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur durch fachkundige Personen erstellt werden. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen Für alle Gefahrstoffe, welche eingesetzt werden müssen im Unternehmen die aktuellen Sicherheitsdatenblätter vorhanden sein.
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