Ortsfesten elektrische Anlagen, erst- & wiederkehrende Prüfungen von ortsfesten (stationären) elektrischen Anlagen
Ortsfeste elektrische Anlagen nach DGUV V3/V4
Gemäß DGUV Information 203-71 sind die Prüffristen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Dies liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Die nach Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 bzw. V4 empfohlenen Prüffristen für ortsfeste (stationäre) elektrische Anlagen haben einen orientierenden Charakter für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Bei einer ungeprüften Übernahme dieser Fristen, kann es zu dazu führen, dass gefährliche Mängel auf Grund der individuellen betrieblichen Situation, nicht rechtzeitig entdeckt werden.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden.