Als Anwaltskanzlei berät 3Q|Law auch im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf in Krise und Insolvenz (Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit). Zu nennen sind zum einen der Verkauf des Unternehmens in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen der Unternehmer nicht mehr die nötige Neuausrichtung bewerkstelligen kann oder will oder der Verkauf eines bereits insolventen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter. Auch andere Sanierungslösungen, insbesondere die Errichtung von Auffanggesellschaften und Verkauf des Unternehmens im Insolvenzplanverfahren sind mögliche Alternativen.
In den meisten Fällen werden insolvente Unternehmen nicht zerschlagen, sondern entweder im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens selbst restrukturiert (dies aber bislang eher selten) oder im Wege der „übertragenden Sanierung“ veräußert.
Je nachdem in welcher Phase der Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf erfolgt, gelten unterschiedliche „Spielregeln“. Dabei gibt es besondere rechtliche Rahmenbedingungen, die generell bei M&A in Krise und Insolvenz bedacht und geregelt werden müssen. Dies betrifft vor allem - aber eben nicht nur - die Fragen der Wirksamkeit von Verfügungen, der Insolvenzanfechtung, der Erfüllungsverweigerung durch den Insolvenzverwalter und Fragen im Zusammenhang mit der Belegschaft. 3Q|Law unterstützt Sie auch in diesen Fällen.
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