Beglaubigte Übersetzungen für Ämter und Behörden und offizielle Zwecke. Vor Gericht vereidigte Übersetzer. Mit Stempel und Unterschrift.
- für Behörden und offizielle Zwecke
- ÜbersetzerInnen sind vom Gericht ermächtigt
- mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers
- für das In- und Ausland
- kommt kurzfristig per Post zu Ihnen und
- noch schneller vorab als Scan per E-Mail (pdf-Datei)