Dem Reinheitsgebot von 1516 folgend sind ausschließlich Wasser, Malz und Hopfen als Zutaten für ein bayerisches Bier erlaubt. Heute wird vielfach als 4. Zutat noch die Hefe aufgeführt, die wir als Reinzuchthefen von anerkannten Herstellern beziehen. Früher wurde die Hefe nicht separat erwähnt, weil diese bei der damaligen Spontangärung einfach natürlich gebildet wurde. Dies führte auch oft durch "wilde Hefen" zu saurem Bier!