Bei der Abfallart Kunststoffe ist eine saubere Trennung das A und O. Nur wenn Kunststoffe separat von anderen Abfallarten gesammelt werden, kann eine umweltgerechte Verwertung erfolgen. Für Gewerbebetriebe gelten in Bezug auf die Abfallart Kunststoffe gesonderte Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung. Entsprechend sind sie gefordert, Kunststoffe direkt im Betrieb getrennt von anderen Abfallstoffen und möglichst sortenrein zu erfassen. Diese Getrenntsammlungspflicht entfällt nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die Getrennthaltung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
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